Union und SPD haben sich auf ein Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes geeinigt und es am Abend des 24. Februars 2026 veröffentlicht.
Die Inhalte fassen unsere Fachverbände wie folgt zusammen:
- Das GMG soll technologieoffen gestaltet werden. Künftig sollen neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“).
- Damit ist die pauschale Vorgabe, dass zu installierende Wärmeerzeuger zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, hinfällig.
- Die Paragrafen 71 bis 71p sowie der Paragraf 72 sollen gestrichen werden. Damit würde die pauschale 65%-EE-Vorgabe und auch die Beratungspflicht beim Heizungstausch entfallen.
- Es soll keine Kopplung des GEG/GMG mit der Wärmeplanung mehr geben. Das Wärmeplanungsgesetz soll novelliert und die kommunale Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll bundesweit einheitlich deutlich vereinfacht werden
- Zur Förderung wurde lediglich bekanntgegeben, dass der Heizungstausch weiter gefördert und eine auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 sichergestellt werden soll.
- Im Juli 2026 soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz stehen. Bis dahin gilt das GEG.
HIER finden Sie vertiefende Informationen. Der Fachverband SHK NRW wird hierzu in Kürze einen Newsletter an Sie versenden.























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