Gemeinsames Pressestatement von Unternehmerverband, IHK Ostwestfalen und Kreishandwerkerschaft zu den Belastungen durch die geplante Erhöhung von Gewerbe- und Grundsteuerhebesätzen in der Stadt Gütersloh:
Am 28.3.2025 hat der Rat der Stadt Gütersloh den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen und sich hierbei auf eine erneute Erhöhung des künftigen Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 416 v. H. auf 463 v. H. sowie für die Grundsteuer B von 606 v. H. auf 703 v. H. verständigt.
Hierzu erklären die drei Wirtschaftsorganisationen übereinstimmend:
„Die nun beschlossene, deutliche Erhöhung der Gewerbesteuer stellt eine zusätzliche, enorme Belastung für unsere heimischen Betriebe dar. Nachdem die Wirtschaft in Gütersloh bereits im Jahr 2024 mit einer Erhöhung der Steuern konfrontiert wurde, können wir nur mit Unverständnis auf diese massive Anhebung um über 11 Prozent reagieren.
Jede Erhöhung der Standortkosten, zumal in Zeiten wirtschaftlicher Rezession, schadet der Wettbewerbsfähigkeit, dem Handlungsspielraum und der Investitionsleistung unserer Betriebe erheblich und behindert damit Beschäftigung und Wohlstand“