In Deutschland müssen Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 3,5 Tonnen einen Tachographen zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten nutzen. Viele Handwerksbetriebe sind jedoch durch die sogenannte „Handwerkerausnahme“ von dieser Pflicht befreit.
Wann gilt die Handwerkerausnahme?
Diese Ausnahme gilt beim Transport eigener Materialien bis zu einer Entfernung von 100 km und für Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von bis zu 7,5 Tonnen. Dennoch gibt es Handwerksbetriebe, die für bestimmte Fahrten Tachographen nutzen müssen.
Für handwerkliche Fahrzeuge, die der Tachographenpflicht unterliegen und im grenzüberschreitenden Verkehr mit EU-Staaten und der Schweiz eingesetzt werden, sind Umrüstvorschriften relevant. Abhängig von der Version des Fahrtenschreibers müssen Betriebe möglicherweise ihre Geräte austauschen.
Die neuen „intelligenten“ Fahrtenschreiber der Version 2 melden Grenzübertritte automatisch. Betriebe sollten prüfen, ob sie tachographenpflichtig sind und ob ihre Fahrzeuge grenzüberschreitend eingesetzt werden. In diesem Fall ist ein Austausch in Fachwerkstätten erforderlich.
Wichtige Termine:
- Seit 1. Januar 2025: Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz eingesetzt werden und noch mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber (vor 2019) ausgestattet sind, müssen auf einen intelligenten Fahrtenschreiber (Version 2) umgerüstet werden.
- Bis 18. August 2025: Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (Version 1, ab 2019) müssen auf Version 2 umgerüstet werden.
- Ab 1. Juli 2026: Intelligente Fahrtenschreiber (Version 2) sind bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen auch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 bis 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Das Handwerk ist hier in der Regel nicht betroffen, da eine Ausnahme für Werkverkehre ohne Kilometerbegrenzung besteht.
Fazit für das Handwerk
Viele Handwerksbetriebe profitieren weiterhin von der Handwerkerausnahme. Wer jedoch mit Fahrzeugen über 3,5 t Material oder Maschinen ins Ausland transportiert, sollte die neuen Vorschriften prüfen und bei Bedarf rechtzeitig umrüsten. Fachwerkstätten können dazu beraten und die erforderlichen Anpassungen vornehmen.